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   BFH, 04.12.1996 - II B 108/96   

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https://dejure.org/1996,10257
BFH, 04.12.1996 - II B 108/96 (https://dejure.org/1996,10257)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1996 - II B 108/96 (https://dejure.org/1996,10257)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1996 - II B 108/96 (https://dejure.org/1996,10257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung einer Rüge wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten als Rüge eines Verfahrensmangels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 04.12.1996 - II B 108/96
    Da es sich insoweit um einen verzichtbaren Mangel handelt (§ 155 FGO i. V. m. §§ 295, 531, 538 der Zivilprozeßordnung), muß auch vorgetragen werden, daß bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweismittel gerügt worden ist oder daß die Absicht des FG, die angebotenen Beweismittel nicht zu erheben, nicht so rechtzeitig erkennbar gewesen war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66).
  • BFH, 06.12.1978 - I R 131/75

    Erweiterung einer Betriebsprüfung - Betriebsprüfung - Prüfungsfeststellung

    Auszug aus BFH, 04.12.1996 - II B 108/96
    Eine Rüge wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten kann aber dann als Rüge eines Verfahrensmangels zu beurteilen sein, wenn mit ihr ein Verstoß des FG gegen seine sich aus § 76 FGO ergebende Ermittlungspflicht oder ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO geltend gemacht wird (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1978 I R 131/75, BFHE 126, 379, BStBl II 1979, 162).
  • BFH, 13.04.1976 - VI B 12/76

    Rüge eines Verfahrensmangels - Erlaß eines Einkommensteuerberichtigungsbescheides

    Auszug aus BFH, 04.12.1996 - II B 108/96
    Der von den Klägern geltend gemachte Verstoß des Finanzgerichts (FG) gegen den klaren Inhalt der Akten ist als solcher nicht notwendigerweise immer ein Verfahrensmangel i. S. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (s. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. April 1976 VI B 12/76, BFHE 118, 546, BStBl II 1976, 503).
  • BFH, 27.10.1998 - X B 115/97

    Divergenz; Verfahrensmängel

    b) Wird mit einem behaupteten Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten, der als solcher nicht zwingend ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1996 II B 108/96, BFH/NV 1997, 499; vom 9. Juli 1997 V B 5/97, BFH/NV 1998, 45, 46), letztlich geltend gemacht, das FG habe seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt (Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), müssen nicht nur die Aktenteile, die das FG nach Ansicht des Klägers nicht berücksichtigt hat, genau bezeichnet werden, sondern es muß außerdem dargelegt werden, welche Schlußfolgerungen sich dem FG --ausgehend von dessen materiell-rechtlicher Auffassung-- nach Ansicht des Klägers aufgrund dieser Tatsachen hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 4. Dezember 1997 VIII B 18/97, BFH/NV 1998, 859).
  • BFH, 08.05.2000 - X B 142/99

    Mangelnde Sachaufklärung des Gerichts; Entnahme aus dem Betriebsvermögen

    Wird mit einem behaupteten Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten (zu dessen grundsätzlich materiell-rechtlicher Bedeutung vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Dezember 1996 II B 108/96, BFH/NV 1997, 499; vom 9. Juli 1997 V B 5/97, BFH/NV 1998, 45, 46) letztlich geltend gemacht, das FG habe seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt (Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), muss dargelegt werden, welche Schlussfolgerungen sich dem FG --ausgehend von dessen materiell-rechtlicher Auffassung-- nach Ansicht des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) aufgrund dieser Tatsachen hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 4. Dezember 1997 VIII B 18/97, BFH/NV 1998, 859).
  • BFH, 14.10.1998 - X B 34/98

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungspflicht

    Wird mit einem behaupteten Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten, der als solcher nicht zwingend ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1996 II B 108/96, BFH/NV 1997, 499; vom 9. Juli 1997 V B 5/97, BFH/NV 1998, 45, 46), geltend gemacht, das FG habe seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt (Verstoß gegen § 96 FGO), müssen nicht nur die Aktenteile, die das FG nach Ansicht der Klägerin nicht berücksichtigt hat, genau bezeichnet werden, sondern es muß außerdem dargelegt werden, welche Schlußfolgerungen sich dem FG --ausgehend von dessen materiell-rechtlicher Auffassung-- nach Ansicht der Klägerin aufgrund dieser Tatsachen hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412; vom 29. Oktober 1997 II B 119/96, BFH/NV 1998, 597; vom 4. Dezember 1997 VIII B 18/97, BFH/NV 1998, 859).
  • BFH, 07.07.1998 - I B 102/97

    Mangelnde Sachaufklärung ( - Klarer Inhalt von Akten - Betriebliche Veranlassung

    Es besteht aufgrund der bezeichneten Normen aber kein Anspruch darauf, daß das FG den rechtlichen und tatsächlichen Ausführungen einer Partei folgt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Dezember 1996 II B 108/96, BFH/NV 1997, 499; vom 17. Juni 1997 X B 193/96, BFH/NV 1997, 794).
  • BFH, 25.08.1997 - V B 36/97

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

    Das Beschwerdevorbringen muß schlüssig einen Verstoß des FG gegen seine sich aus § 76 FGO ergebende Ermittlungspflicht oder gegen die Überzeugungsbildung unter Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens nach § 96 Abs. 1 FGO ergeben (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 4. Dezember 1996 II B 108/96, BFH/NV 1997, 499).
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